Corona Regeln Sportbetrieb
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Corona Verordnung ab dem 04.03.2022 geändert. Es gelten folgende Regelungen für den Sportbetrieb:
Für den Sportbetrieb gelten sowohl drinnen als auch draußen keine Beschränkungen mehr.
Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen, in den Umkleiden, Toiletten und Fluren sowie den Wegen in die Halle gilt Maskenpflicht. Für Erwachsene ist eine FFP2-Maske Vorschrift, bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren reicht eine einfache Maske. Beim Sportreiben selber oder im Sitzen kann die Maske abgenommen werden.
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