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Aktuelle Corona Informationen

Auf Grund der steigenden Zahlen bei den Corona Neuinfektionen hat der Landkreis Osterholz am Donnerstag, dem 04.11.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen.

Ab sofort ist in Sporthallen der Zutritt nur noch nach 3G-Regel erlaubt. Das heißt alle Sportler und Übungsleiter, die in Sporthallen trainieren, müssen entweder Geimpft, Genesen oder Getestet sein. Ein Nachweis darüber ist den Übungsleitern vorzulegen. Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Ebenfalls am 04.11.2021 haben die Wirtschaftsbetriebe Lilienthal für das Hallenbad Lilienthal die 2G-Regel eingeführt. Das heißt für alle Besucher, das sie entweder Geimpft oder Genesen sein müssen. Ein Nachweis darüber zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis ist beim Eintritt vorzulegen. Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können ohne Impf- und Testnachweisnachweis in das Hallenbad. Zur Feststellung des Alters bitte einen gültigen Nachweis bereithalten. Für den TSV St. Jürgen betrifft dies die Angebote Schwimmen und Wassergymnastik.

 

Wir bitte alle Sportler und Übungsleiter sich an die Anordnungen zu halten. Außerdem bitte wir alle Sportler und Übungsleiter bei Krankheitssymptomen nicht zum Sport zu kommen.

 

Vielen Dank und bleibt Gesund!

 

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Veröffentlichung

Sa, 06. November 2021

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